Fakten

Der Anhang und die Quellenverweise des offenen Briefes liefern die wissenschaftliche Begründung für die Forderung nach einer maßnahmenfreien Bildungslandschaft. Die Pflicht zur Begründung liegt bei denen, die Maßnahmen anordnen. Diese müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein, da es bei den Corona-Maßnahmen meist um Einschränkungen der Grundrechte geht. Es folgen Zitate aus dem Evaluationsbericht der Bundesregierung zur Corona-Politik, welche aufzeigen, wie dünn die Faktenlage für die Maßnahmen nach zwei­ein­halb Jahren ist.

Bezugnehmend auf Artikel 3 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention muss das Kindeswohl bei allen Entscheidung vorrangig berücksichtig werden. Die Hinweise auf die Schädlichkeit und die teilweise fehlende Forschung zum Schädigungspotenzial gewisser Maßnahmen deuten darauf hin, dass eine Weiterführung der bisherigen Maßnahmen (Masken, Tests, Abstand) nicht im Einklang mit der Kinderrechtskonvention stehen. 

 

"Insgesamt ist ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Inzidenz und der Maßnahmenstärke nicht erkennbar." Seite 80

"Bereits im Jahr 2001 wurde vom RKI darauf hingewiesen, dass die  Wirksamkeit der im Infektionsschutzgesetz verankerten  nicht-pharmazeutischen Interventionen (NPI) im Pandemiefall, etwa die Schließung von Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen, das Verbot von  Veranstaltungen oder die Verhängung einer Quarantäne genauso wie Grenzkontrollen oder  Beschränkungen des internationalen Reiseverkehrs, nicht näher untersucht und deren Wirksamkeit daher  unbekannt sei. Dem RKI war bereits klar, dass demzufolge diese Maßnahmen nur probatorisch angeordnet werden können." Seite 26

"Neben der allgemeinen und im Labor bestätigten Wirksamkeit von Masken ist nicht abschließend geklärt, wie groß der Schutzeffekt von Masken in der täglichen Praxis ist, denn randomisierte, klinische Studien zur Wirksamkeit von Masken fehlen." Seite 87

"Alle genannten Studien – sowohl jene, die eine Effektivität der  Maskenpflicht in der Schule belegen, als auch jene, die den Nutzen dieser in Frage stellen, sind rein  deskriptiv und erreichen nicht den Evidenzgrad, der nötig wäre, um eine  abschließende Aussage zu diesem Sachverhalt treffen zu können." Seite 89

"Das Tragen von Masken bei Kindern, insbesondere im Schulsetting, stellt ein eigenes hochkomplexes Themenfeld dar. So spielt die  altersabhängige Wahrscheinlichkeit von Infektionen und Infektiosität eine Rolle, aber auch der Einsatz weiterer Maßnahmen  in und außerhalb der Schulen sowie das soziale Milieu. Auch hier liegen keine randomisierten  Studien vor, die einen Effekt eindeutig belegen oder widerlegen. Der Effekt von Masken und  Maskenpflicht bei Kindern und in Schulen kann daher nicht abschließend beurteilt werden." Seite 91

"Aus allen betrachteten Studien kann man dennoch schließen, dass sich  zumindest jüngere Kinder im Vergleich zu Erwachsenen weniger häufig infizieren." (145–151) Seite 81

"Über lange Wochen und Monate hinweg waren Schulen für Kinder und Jugendliche geschlossen. Die Folgen dieser Maßnahme auf das psychische Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern und auf deren psychische und somatische Erkrankungen sind immens." Seite 83

"Hinweise auf die Wirksamkeit und die unerwünschten Auswirkungen der  Schulschließungen sollte eine Expertenkommission genauer evaluieren. Zudem sollten klare und  wissenschaftlich fundierte Handlungsrichtlinien zum zukünftigen Umgang  bei Pandemien erarbeitet werden, in deren Zentrum die prioritäre  Berücksichtigung des Kinderwohls liegen sollte." Seite 86

"Da Kinder durch Schulschließungen besonders betroffen sind, sollte  eine Expertenkommission die nicht-intendierten Auswirkungen dieser  Maßnahme unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls genauer  evaluieren." Seite 15